Ausfertigungsdatum: 19.07.2007
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1478)
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro | |
A | Allgemeine Gebühren | ||
A.1 | Zweitschrift eines Registrierungsbescheides | 60 | |
A.2 | Änderung einer bestehenden Registrierung auf Grund einer Namens- oder Adressänderung oder im Falle einer identitätswahrenden Umwandlung des Unternehmens | 50 - 500 | |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt | |
B | Gebühren für die Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | ||
B.1 | Registrierung von 1 bis 49 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 524 | |
B.2 | Registrierung von 50 bis 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 616 | |
B.3 | Registrierung von mehr als 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 860 | |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | ||
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen Registrierungsbedingungen und Auflagen einschließlich Festlegen der Maßnahmen | 500 - 15 000 |