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Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter


Ausfertigungsdatum: 22.12.2010

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 5.12.2012 I 2425

§ 1 Therapieunterbringung
§ 2 Geeignete geschlossene Einrichtungen
§ 3 Gerichtliches Verfahren
§ 4 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Besetzung des Spruchkörpers
§ 5 Einleitung des gerichtlichen Verfahrens
§ 6 Beteiligte
§ 7 Beiordnung eines Rechtsanwalts
§ 8 Anhörung des Betroffenen und der sonstigen Beteiligten
§ 9 Einholung von Gutachten
§ 10 Entscheidung; Beschlussformel
§ 11 Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht
§ 12 Dauer und Verlängerung der Therapieunterbringung
§ 13 Aufhebung der Therapieunterbringung
§ 14 Einstweilige Anordnung
§ 15 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit
§ 16 Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde
§ 18 Divergenzvorlage
§ 19 Gerichtskosten
§ 20 Vergütung des Rechtsanwalts
§ 21 Einschränkung von Grundrechten

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