Ausfertigungsdatum: 22.12.2010
(1) Beteiligte sind der Betroffene und der Antragsteller.
(2) Der dem Betroffenen beigeordnete Rechtsanwalt wird durch seine Beiordnung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen.
(3) Auf ihren Antrag sind als Beteiligte hinzuzuziehen: