Therapieunterbringungsgesetz (ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

Ausfertigungsdatum: 22.12.2010


§ 19 ThUG Gerichtskosten

In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung werden keine Gerichtskosten erhoben.