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Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung


Ausfertigungsdatum: 22.07.2013

Stand: Geändert durch Art. 9 Abs. 2 G v. 3.12.2015 I 2178

Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
§ 2 Übertragung von Zuständigkeiten auf die Service-Center der Generalzolldirektion
§ 3 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesverwaltungsamt
§ 4 Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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