Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung


Ausfertigungsdatum: 16.03.1976

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.12.2018 I 2571

Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Vollzug der Freiheitsstrafe
Neunter Titel Soziale Hilfe
Zehnter Titel Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Elfter Titel Sicherheit und Ordnung
Zwölfter Titel Unmittelbarer Zwang
Dreizehnter Titel Disziplinarmaßnahmen
Vierzehnter Titel Rechtsbehelfe
Fünfzehnter Titel Strafvollstreckung und Untersuchungshaft
Sechzehnter Titel Sozialtherapeutische Anstalten
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden
Fünfter Abschnitt Vollzug weiterer freiheitsentziehender Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten, Datenschutz, Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Schlußvorschriften
Erster Titel Vollzug des Strafarrestes in Justizvollzugsanstalten
Zweiter Titel Vollzug von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft
Dritter Titel Arbeitsentgelt in Jugendstrafanstalten und im Vollzug der Untersuchungshaft
Vierter Titel Unmittelbarer Zwang in Justizvollzugsanstalten
Fünfter Titel Datenschutz
Sechster Titel Anpassung des Bundesrechts
Siebter Titel Sozial- und Arbeitslosenversicherung
Achter Titel Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten