SINTEG-Verordnung (SINTEG-V)
Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“
Ausfertigungsdatum: 14.06.2017
Stand: Die V tritt gem. § 14 Abs. 2 dieser V am 30.6.2022 außer Kraft
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Behandlung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile
Abschnitt 1 Erstattung wirtschaftlicher Nachteile aufgrund der Projekttätigkeit
Abschnitt 2 Durchführung der Erstattung wirtschaftlicher Nachteile; Vorteilsanrechnung
Teil 3 Schlussvorschriften