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Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen (SGleibWV)
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr


Ausfertigungsdatum: 12.05.2005

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 89 G v. 29.3.2017 I 626

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Verfahrensgrundsätze
§ 2 (weggefallen)
§ 3 Wahlberechtigung
§ 4 (weggefallen)
§ 5 Fristen
Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
§ 6 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 7 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 8 Wählerinnenliste
§ 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
§ 10 Wahlausschreiben
§ 11 Bewerbung
§ 12 Nachfrist für Bewerbungen
§ 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
§ 14 Formen der Stimmabgabe
§ 15 Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
§ 16 Wahlvorgang
§ 17 Briefwahl
§ 18 Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
§ 19 Elektronische Wahl
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
§ 21 Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
§ 22 Bekanntgabe der Gewählten
§ 23 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 24 (weggefallen)
§ 25 Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
§ 26 Inkrafttreten

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