Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen (SGleibWV)
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 12.05.2005


§ 26 SGleibWV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.