Segelmachermeisterverordnung (SegelmMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im
praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das
Segelmacher-Handwerk
Ausfertigungsdatum: 05.07.1993
1. Abschnitt Berufsbild
2. Abschnitt Prüfungsanforderungen in den Teilen
I und II der Meisterprüfung
3. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften