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Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen


Ausfertigungsdatum: 25.02.2014

Stand: Geändert durch Art. 71 V v. 2.6.2016 I 1257

Erster Abschnitt Ausbildung
§ 1 Durchführung der Ausbildung
§ 2 Ziel und Dauer der Ausbildung
§ 3 Theoretische Ausbildung
§ 4 Praktische Ausbildung
§ 5 Ausbildungsnachweise
§ 6 Verkürzung der Ausbildungszeit
§ 7 Prüfungsverfahren
§ 8 Prüfungsinhalte
§ 9 Prüfungsentscheidung
§ 10 Wiederholung der Prüfung
§ 11 Prüfungszeugnis
Zweiter Abschnitt Fortbildung
§ 12 Fortbildungsverpflichtung
§ 13 Fortbildungsplan
§ 14 Nachweis
Dritter Abschnitt Seelotsenausweise
§ 15 Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2)
Anlage 3 (zu § 11)
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2) Fortbildungsrahmenplan
Anlage 5 (zu § 15 Absatz 1) Muster der Seelotsenausweise

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