Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen

Ausfertigungsdatum: 25.02.2014


§ 11 SeeLAuFV Prüfungszeugnis

Jedem Seelotsenanwärter, der die Prüfung bestanden hat, ist ein von dem Leiter des Prüfungsausschusses ausgefertigtes Prüfungszeugnis nach dem Muster der Anlage 3 auszuhändigen.