Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen

Ausfertigungsdatum: 25.02.2014


Anlage 1 SeeLAuFV (zu § 5 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 237)

Einzelbewertungsnachweis für Seelotsenanwärter

Schiffsname:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anleitender Lotse:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Seelotsenanwärter:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Bitte folgende Beurteilungsskala verwenden:

1 (sehr gut)2 (gut)3 (befriedigend)4 (ausreichend)5 (mangelhaft)
Bei einem mit „5“ beurteilten Punkt ist der gesamte Einzelbewertungsnachweis mangelhaft.
1.Fahrweise
Zu beurteilen sind:
Revierkenntnisse
Einhaltung der für das jeweilige Fahrzeug relevanten Bezugslinie (Radarlinie, Tonnenstrich)
Rechtzeitige und korrekte Anpassung der Geschwindigkeit
Rechtzeitige und korrekte Durchführung der Kursänderungen
Durchführung von Anker- und Anlegemanövern
2.Verkehrsverhalten
Zu beurteilen sind:
Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
Rücksichtnahme beim Passieren
Korrekte Durchführung von Überholmanövern
Erkennen und Reagieren auf sich anbahnende Verkehrssituationen
Einhaltung der empfohlenen Geschwindigkeiten
3.Reiseplanung
Zu beurteilen sind:
Reiseplanung von Orderschiffen
Kenntnisse über den Tidefahrplan (sofern erforderlich)
Kenntnisse der aktuellen Tidesituation zu jedem Zeitpunkt der Reise
Vorbereitung des Lotsentransfers
Vorbereiten eventueller Anker- und Anlegemanöver
4.Kommunikation
Zu beurteilen sind:
Einhaltung der Meldepunkte
Kenntnisse und Einhaltung der jeweiligen Hörbereitschaft auf UKW-Kanälen
Klarheit der Absprachen
Beherrschung der Reviersprache
Klarheit der Artikulation
Erfüllung der Aufgaben innerhalb des Bridgeteams (Informationsaustausch)
5.Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Unterschrift des anleitenden Lotsen