Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen

Ausfertigungsdatum: 25.02.2014


Anlage 2 SeeLAuFV (zu § 5 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 238)

Gesamtbewertung

Für den Seelotsenanwärter wird durch die ausbildende Lotsenbrüderschaft eine Gesamtbewertung erstellt, deren Grundlage die Einzelbewertungsnachweise nach Anlage 1 und das Ausbildungsbuch sind.

Für die Zulassung zur Prüfung gemäß § 7 Absatz 2 dieser Verordnung sind zwölf Einzelbewertungsnachweise nach Anlage 1 mit mindestens der Note „ausreichend“ vorzulegen, ansonsten ist die Gesamtbewertung „mangelhaft“.

1.
Personalien

Name, Vorname des SeelotsenanwärtersZeitraum der Ausbildung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .von . . . . . . . . . . . . . . .  bis . . . . . . . . . . . . . . .
Name, Vorname des Ausbilders der LotsenbrüderschaftName, Vorname des Ältermannes der Lotsenbrüderschaft
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2. Ausbildungsbuch, lückenlos geführt:ja
nein
3. Anzahl Einzelbewertungsnachweise:mindestens ausreichend
mangelhaft
4. Gesamtbewertung:mindestens ausreichend
mangelhaft




. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, DatumAusbilderÄltermann
Zur Kenntnis genommen:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Seelotsenanwärter