Ausfertigungsdatum: 25.02.2014
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 238)
GesamtbewertungFür den Seelotsenanwärter wird durch die ausbildende Lotsenbrüderschaft eine Gesamtbewertung erstellt, deren Grundlage die Einzelbewertungsnachweise nach Anlage 1 und das Ausbildungsbuch sind.
Für die Zulassung zur Prüfung gemäß § 7 Absatz 2 dieser Verordnung sind zwölf Einzelbewertungsnachweise nach Anlage 1 mit mindestens der Note „ausreichend“ vorzulegen, ansonsten ist die Gesamtbewertung „mangelhaft“.
Name, Vorname des Seelotsenanwärters | Zeitraum der Ausbildung |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | von . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . |
Name, Vorname des Ausbilders der Lotsenbrüderschaft | Name, Vorname des Ältermannes der Lotsenbrüderschaft |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
2. Ausbildungsbuch, lückenlos geführt: | ja |
| nein |
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3. Anzahl Einzelbewertungsnachweise: | mindestens ausreichend |
| mangelhaft |
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4. Gesamtbewertung: | mindestens ausreichend |
| mangelhaft |
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Ort, Datum | Ausbilder | Ältermann | ||
Zur Kenntnis genommen: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Seelotsenanwärter |
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