Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


Ausfertigungsdatum: 05.05.2004

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.12.2018 I 2573

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
Abschnitt 3 Angelegenheit
Abschnitt 4 Gegenstandswert
Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften