Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Ausfertigungsdatum: 05.05.2004


Inhaltsübersicht RVG

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Geltungsbereich
§ 2Höhe der Vergütung
§ 3Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3aVergütungsvereinbarung
§ 4Erfolgsunabhängige Vergütung
§ 4aErfolgshonorar
§ 4bFehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6Mehrere Rechtsanwälte
§ 7Mehrere Auftraggeber
§ 8Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9Vorschuss
§ 10Berechnung
§ 11Festsetzung der Vergütung
§ 12Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
§ 12aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12bElektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12cRechtsbehelfsbelehrung
 
Abschnitt 2
Gebührenvorschriften
§ 13Wertgebühren
§ 14Rahmengebühren
§ 15Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15aAnrechnung einer Gebühr
 
Abschnitt 3
Angelegenheit
§ 16Dieselbe Angelegenheit
§ 17Verschiedene Angelegenheiten
§ 18Besondere Angelegenheiten
§ 19Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20Verweisung, Abgabe
§ 21Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
 
Abschnitt 4
Gegenstandswert
§ 22Grundsatz
§ 23Allgemeine Wertvorschrift
§ 23aGegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
§ 23bGegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 25Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
§ 26Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 30Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz
§ 31Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31aAusschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 31bGegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
§ 32Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
 
Abschnitt 5
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
§ 34Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
 
Abschnitt 6
Gerichtliche Verfahren
§ 37Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 38aVerfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
§ 39Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41Prozesspfleger
§ 41aVertreter des Musterklägers
 
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
§ 42Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
 
Abschnitt 8
Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
§ 44Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46Auslagen und Aufwendungen
§ 47Vorschuss
§ 48Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51Festsetzung einer Pauschgebühr
§ 52Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 54Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56Erinnerung und Beschwerde
§ 57Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
§ 59aBeiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
 
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 59bBekanntmachung von Neufassungen
§ 60Übergangsvorschrift
§ 61Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
 
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)