Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Ausfertigungsdatum: 05.05.2004


§ 6 RVG Mehrere Rechtsanwälte

Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.