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(RsprEinhG)
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes


Ausfertigungsdatum: 19.06.1968

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 144 V v. 31.8.2015 I 1474

Erster Abschnitt Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe
§ 1 Bildung des Gemeinsamen Senats
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Zusammensetzung
§ 4 Beteiligte Senate
§ 5 Vorsitz
§ 6 Abstimmung
§ 7 Vorrang der Amtsgeschäfte im Gemeinsamen Senat
§ 8 Geschäftsstelle
§ 9 Rechts- und Amtshilfe
Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
§ 10 Grundsatz
§ 11 Vorlegungsverfahren
§ 12 Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe
§ 13 Beteiligte am Verfahren
§ 14 Aufgabe der früheren Rechtsprechung
§ 15 Gegenstand der Entscheidung
§ 16 Wirkung der Entscheidung
§ 17 Kosten
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 18 Erweiterung der Revisions- und Vorlegungsgründe
(XXXX) §§ 19 und 20
§ 21 Änderung von Bezeichnungen
§ 22 Berlin-Klausel
§ 23 Inkrafttreten

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