Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte


Ausfertigungsdatum: 11.06.2015

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 18.12.2018 I 2626

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
Unterabschnitt 2 Bausparkassengeschäft
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
Unterabschnitt 4 Factoring
Unterabschnitt 5 Leasing
Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
Abschnitt 8 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften