Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

Ausfertigungsdatum: 11.06.2015


Anlage 4 PrüfbV (zu § 70) SON05

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:


Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen