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(PflSchSachkV 2013)
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


Ausfertigungsdatum: 27.06.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 376 V v. 31.8.2015 I 1474

§ 1 Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
§ 2 Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
§ 3 Prüfungen
§ 4 Durchführung der Prüfungen
§ 5 Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
§ 6 Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten
§ 7 Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
§ 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung
§ 9 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 und 2) Liste der anerkannten Berufsabschlüsse
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 8) Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung
Anlage 5 (zu § 8) Nachweis über die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz

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