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Patentkostengesetz (PatKostG)
Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts


Ausfertigungsdatum: 13.12.2001

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 11.12.2018 I 2357

§ 1 Geltungsbereich, Verordnungsermächtigungen
§ 2 Höhe der Gebühren
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Kostenschuldner
§ 5 Vorauszahlung, Vorschuss
§ 6 Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung
§ 7 Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag
§ 8 Kostenansatz
§ 9 Unrichtige Sachbehandlung
§ 10 Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr
§ 11 Erinnerung, Beschwerde
§ 12 Verjährung, Verzinsung
§ 13 Anwendung der bisherigen Gebührensätze
§ 14 Übergangsvorschriften aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 15 (weggefallen)
Anlage (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis

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