(NSVerbG)
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
Ausfertigungsdatum: 17.03.1965
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 12. 8.2005 I 2354
Erster Teil Ansprüche gegen die Nationalsozialistische
Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Abschnitt Sozialversicherungsrechtliche
Ansprüche
Zweiter Teil Vermögenswerte der NSDAP und ihrer
Einrichtungen
Dritter Teil Schlußbestimmungen