(NSVerbG)
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
Ausfertigungsdatum: 17.03.1965
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 12. 8.2005 I 2354
Erster Teil  Ansprüche gegen die Nationalsozialistische
Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt  Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Abschnitt  Sozialversicherungsrechtliche
Ansprüche
Zweiter Teil  Vermögenswerte der NSDAP und ihrer
Einrichtungen
Dritter Teil  Schlußbestimmungen