(NSVerbG)
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen


Ausfertigungsdatum: 17.03.1965

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 12. 8.2005 I 2354

Erster Teil Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Abschnitt Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
Zweiter Teil Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
Dritter Teil Schlußbestimmungen