(NSVerbG)
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

Ausfertigungsdatum: 17.03.1965


§ 31 NSVerbG Freistellung von Verwaltungsgebühren

Meldebehördliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.