Stand: Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 18.4.2016 I 886
Erster Abschnitt  Erlaubnis
Zweiter Abschnitt  Ausbildung
Dritter Abschnitt  Vorbehaltene Tätigkeiten
Dritter Abschnitt a  Erbringen von Dienstleistungen
Vierter Abschnitt  Zuständigkeiten
Fünfter Abschnitt  Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt  Übergangs- und Schlußvorschriften