(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 8 am 1. Januar 1994 in Kraft.
(2) § 8 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen