MTA-Gesetz (MTAG)
Gesetz über technische Assistenten in der Medizin

Ausfertigungsdatum: 02.08.1993


§ 14 MTAG

Schulen, die technische Assistenten in der Medizin ausbilden und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Anerkennung erhalten haben, gelten weiterhin als staatlich anerkannt nach § 4, sofern die Anerkennung nicht zurückgenommen wird.