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Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft


Ausfertigungsdatum: 16.02.2001

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 18.12.2018 I 2639

Abschnitt 1 Begründung der Lebenspartnerschaft
§ 1 Lebenspartnerschaft
Abschnitt 2 Wirkungen der Lebenspartnerschaft
§ 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
§ 3 Lebenspartnerschaftsname
§ 4 Umfang der Sorgfaltspflicht
§ 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
§ 6 Güterstand
§ 7 Lebenspartnerschaftsvertrag
§ 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen
§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
§ 10 Erbrecht
§ 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
Abschnitt 3 Getrenntleben der Lebenspartner
§ 12 Unterhalt bei Getrenntleben
§ 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
§ 14 Wohnungszuweisung bei Getrenntleben
Abschnitt 4 Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§ 15 Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§ 16 Nachpartnerschaftlicher Unterhalt
§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
§ 18 (weggefallen)
§ 19 (weggefallen)
§ 20 Versorgungsausgleich
Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 20a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Abschnitt 6 Übergangsvorschriften
§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
§ 22 Abgabe von Vorgängen
Abschnitt 7 Länderöffnungsklausel
§ 23 Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten

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