Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ausfertigungsdatum: 16.02.2001


§ 21 LPartG Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.