Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ausfertigungsdatum: 16.02.2001


§ 2 LPartG Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.