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Klauenpflege-Prüfungsverordnung (KlauenPflPrV)
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege


Ausfertigungsdatum: 07.02.2011

Eingangsformel
Abschnitt 1 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsteil „Tiergesundheit und Tierschutz“
§ 5 Prüfungsteil „Funktionelle Klauenpflege“
§ 6 Prüfungsteil „Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 8 Bestehen der Prüfung
§ 9 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege
§ 10 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen
§ 12 Gliederung und Inhalt der Prüfung
§ 13 Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
§ 14 Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
§ 15 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Qualifizierung“
§ 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 17 Bestehen der Prüfung
§ 18 Wiederholung der Prüfung
§ 19 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Absatz 5) Muster
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 5) Muster
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 5) Muster
Anlage 4 (zu § 17 Absatz 5) Muster

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