Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder


Ausfertigungsdatum: 19.08.1969

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 14.8.2017 I 3122

Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Abschnitt II Aufstellung des Haushaltsplans
Abschnitt III Ausführung des Haushaltsplans
Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Abschnitt V Prüfung und Entlastung
Abschnitt VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen