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Gräbergesetz (GräbG)
Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft


Ausfertigungsdatum: 01.07.1965

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.1.2012 I 98

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ruherecht
§ 3 Ruherechtsentschädigung
§ 4 Übernahme eines Grundstücks
§ 5 Feststellung und Erhaltung von Gräbern
§ 6 Verlegung von Gräbern
§ 7 Herausgabe von Gegenständen
§ 8 Identifizierungen
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Aufwendungen
§ 11 Befreiung von Gebühren, Auslagen und Steuern
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Überleitungsvorschriften
(XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen)
§ 16 Sondervorschriften
§ 17 Anwendung des Gräbergesetzes in den neuen Bundesländern
§ 18 (Inkrafttreten)

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