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Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung (FotoAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin


Ausfertigungsdatum: 12.05.2009

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Gesellenprüfung
§ 8 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin

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