Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung (FotoAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin

Ausfertigungsdatum: 12.05.2009


§ 3 FotoAusbV Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte

A.
Porträtfotografie,
B.
Produktfotografie,
C.
Industrie- und Architekturfotografie oder
D.
Wissenschaftsfotografie.