Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.10.1994 I 3140
Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
1. Recht zur Führung der Bundesflagge
2. Ausweis über die Berechtigung zur Führung der
Bundesflagge
3. Verbot anderer Nationalflaggen, Ausnahmen
4. Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer
5. Verleihung der Befugnis zur Führung der
Bundesflagge
6. Internationales Seeschiffahrtsregister
7. Stammdatendokumentation
Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen