Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG)
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

Ausfertigungsdatum: 08.02.1951


§ 25 FlaggRG

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.