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(FahrlG2018DV)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


Ausfertigungsdatum: 02.01.2018

Stand: Ersetzt V 9231-7-9 v. 19.6.2012 I 1346 (FahrlGDV 2012)

Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
§ 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
§ 2 Anwärterschein und Fahrlehrerschein
§ 3 Unterrichtsräume
§ 4 Lehrmittel
§ 5 Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
§ 6 Ausbildungsnachweis und Ausbildungsbescheinigung für Fahrschüler
§ 7 Preisaushang
Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 8 Verantwortliche Leitung
§ 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
§ 13 Inhalt der Einweisungslehrgänge
§ 14 Dauer und Leitung der Lehrgänge
Vierter Abschnitt Überwachung
§ 15 Überwachungspersonal
§ 16 Qualitätssichernde Anordnungen
Fünfter Abschnitt
§ 17 Fortbildung
Sechster Abschnitt
§ 18 Örtliches Fahrlehrerregister
Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 19 Übergangsbestimmungen
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) Fahrlehrerschein
Anlage 2 (zu § 3) Unterrichtsräume
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1)
Anlage 4 (zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes

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