(FahrlG2018DV)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 10 FahrlG2018DV Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte

Die Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen. § 3 Satz 1 ist anzuwenden.