(FahrlAusbV)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


Anlage 1 FahrlAusbV (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 16 - 33)


AbschnittZeitVerantwortliche Lehrkraft
gemäß § 9 DV-FahrlG
11 000Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE
1.1 490Fachliches Professionswissen
1.1.1 270Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
1.1.1.1Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE kennen psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Alkohol, Drogen und Medikamente; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Krankheit; Emotionen; Aggression und Selbstdurchsetzung; Belastung und Beanspruchung; Einfluss von Beifahrern; Fahrmotive; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; theoretische Modelle des Fahrverhaltens; rechtliche Vorschriften zur Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (z. B. FeV, StVG)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer, Jurist
1.1.1.2Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr
Fahrlehrer der Klasse BE sind zur Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer in der Lage und können die individuellen Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern sowie die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens begründen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer; individuelle Besonderheiten von und mögliche Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern (Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Pedelec- und E-Bike-Fahrer; Kraftradfahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter und Führer von Tieren); erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens
Fahrlehrer
1.1.1.3Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen im Straßenverkehr; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren)
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
1.1.1.4Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten
Fahrlehrer der Klasse BE können die Notwendigkeit und die Vorteile eines durch Vorsicht, Rücksicht und Partnerschaft geprägten Verkehrsverhaltens begründen und diese Aspekte im Rahmen ihres eigenen Verkehrsverhaltens sowie ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden.
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Werte und Normen im Straßenverkehr; regelkonformes, deviantes und kooperatives Verhalten im Straßenverkehr; Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten; Grundregeln der Verkehrsteilnahme (§ 1 StVO); Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung; weitere Vorschriften der StVO bezüglich eines rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verkehrsverhaltens
1.1.1.5Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer Verhaltensanforderungen sowie ihrer sicheren Durchführung mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO
Fahrlehrer
1.1.1.6Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade (insbesondere von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern); Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien dieser Gruppen (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken); Taxonomien von Fehlhandlungen bei der Fahrzeugführung
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
1.1.1.7Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten
Fahrlehrer der Klasse BE können Trends des Mobilitätsverhaltens in Deutschland beschreiben und Maßnahmen zur umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Mobilitätsverhalten in Deutschland; multimodale und intermodale Mobilität; Möglichkeiten der umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung
Fahrlehrer
1.1.2 100Kompetenzbereich „Recht“
1.1.2.1Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik
Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur und die Funktion des Rechtssystems beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Rechtsordnung (Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit); System der Rechtsquellen (Rechtsquellen des Europarechts; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien; Dienstanweisungen); Rechtsmittel
Jurist
1.1.2.2Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse BE können die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für den Straßenverkehr relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben.
Fahrlehrer, Jurist
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Steuerrechtliche Vorschriften für den Straßenverkehr (z. B. KraftStDV; KraftStG)
1.1.3 120Kompetenzbereich „Technik“
1.1.3.1Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse BE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Personenkraftwagen und Anhängern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugaufbau; elektrische Anlage; Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Anhänger und Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrschulausbildung und Fahrerweiterbildung; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO)
Ingenieur
1.1.3.2Kompetenz BE-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Aquaplaning; Pendeln oder Einknicken des Anhängers; Fahrverhalten von Pkw und Pkw-Gespannen; Fahrstabilisierungssysteme; Anhalteweg; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich)
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.3Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Pkw; sie können diese erläutern und selbst anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer, Ingenieur
1.1.3.4Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben.
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer, Ingenieur,
Jurist
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf
1.2 510Pädagogisch-psychologisches
und verkehrspädagogisches Professionswissen
1.2.1 300Kompetenzbereich „Unterrichten,
Ausbilden und Weiterbilden“
1.2.1.1Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
1.2.1.2Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
1.2.1.3Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
1.2.1.4Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention
Fahrlehrer
1.2.2 100Kompetenzbereich „Erziehen“
1.2.2.1Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen:
Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener
Bildungswissenschaftler
1.2.2.2Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation)
Bildungswissenschaftler
1.2.3 110Kompetenzbereich „Beurteilen“
1.2.3.1Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2 140Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A
2.1  68Fachliches Professionswissen
2.1.1  32Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
2.1.1.1Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse A kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Kraftradfahrern und können diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrmotive; Emotionen (z. B. Flow-Erleben); Einstellungen zum Kraftradfahren; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Belastung und Beanspruchung; körperliche Fitness beim Kraftradfahren; Fahren in der Gruppe
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2.1.1.2Kompetenz A-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Krafträdern erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2.1.1.3Kompetenz A-5 – Fahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse A kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO
Fahrlehrer
2.1.1.4Kompetenz A-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse A kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Kraftradfahrern und können typische Kraftrad-Unfälle analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2.1.2  12Kompetenzbereich „Recht“
2.1.2.1Kompetenz A-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse A können die für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Gefährdungs- und Verschuldenshaftung, insbesondere bei der Kraftradausbildung
Fahrlehrer, Jurist
2.1.3  24Kompetenzbereich „Technik“
2.1.3.1Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse A kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern und Beiwagen sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kraftradarten; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; elektrische Anlage; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit (insbesondere Schutzkleidung); Beiwagen; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Funkanlagen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO)
Ingenieur
2.1.3.2Kompetenz A-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Radlastverlagerung; Schräglage; Kippgrenze; Seitenwind; Fahrverhalten von Krafträdern mit und ohne Beiwagen; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Lenkimpulstechnik; Kurventechnik, Linienwahl und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich)
Fahrlehrer, Ingenieur
2.1.3.3Kompetenz A-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Krafträder; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer, Ingenieur,
Jurist
2.2  72Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Motorradausbildung
2.2.1  40Kompetenzbereich
„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
2.2.1.1Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2.2.1.2Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
2.2.1.3Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
2.2.1.4Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention
Fahrlehrer
2.2.2  16Kompetenzbereich „Erziehen“
2.2.2.1Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen:
Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener
Bildungswissenschaftler
2.2.2.2Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation)
Bildungswissenschaftler
2.2.3  16Kompetenzbereich „Beurteilen“
2.2.3.1Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
3 140Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE
3.1Fachliches Professionswissen
klassenspezifischer Ausbildungsmona
t
3.1.1  72Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
3.1.1.1Kompetenz CE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse CE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Belastung und Beanspruchung; Aggression und Selbstdurchsetzung
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
3.1.1.2Kompetenz CE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen.
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme)
3.1.1.3Kompetenz CE-5 – Fahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Lkw, Last- und Sattelzügen bzw. mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO
Fahrlehrer
3.1.1.4Kompetenz CE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
3.1.2  24Kompetenzbereich „Recht“
3.1.2.1Kompetenz CE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse CE können die für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStG; KraftStDV), „Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung beim (gewerblichen) Gütertransport
Fahrlehrer, Jurist
3.1.2.2Kompetenz CE-3 – Gütertransport- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse CE können die für den gewerblichen Gütertransport und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Fahrlehrer, Jurist
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung (z. B. ADR; GGBefG; GGVSEB); Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (z. B. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV)
3.1.3  44Kompetenzbereich „Technik“
3.1.3.1Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse CE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Bau- und Aufbauarten bei Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; technische Besonderheiten von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO)
Ingenieur
3.1.3.2Kompetenz CE-2 - Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse CE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Aufliegers; Fahrverhalten von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich)
Fahrlehrer, Ingenieur
3.1.3.3Kompetenz CE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer der Klasse CE kennen die klassenspezifischen wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; sie können diese erläutern und selbst anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer, Ingenieur
3.1.3.4Kompetenz CE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse CE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge beschreiben sowie deren Vorteile und Nach-
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer, Ingenieur,
Jurist
teile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf
4 140Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE
4.1Fachliches Professionswissen
klassenspezifischer Ausbildungsmonat
4.1.1Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
4.1.1.1Kompetenz DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
Fahrlehrer der Klasse DE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von KOM-Fahrern und können diese erläutern.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Belastung und Beanspruchung; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Aggression und Selbstdurchsetzung
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
4.1.1.2Kompetenz DE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von KOM erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
4.1.1.3Kompetenz DE-5 – Fahraufgaben
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen und der sicheren Durchführung mit unterschiedlichen Arten von KOM erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen.
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO
4.1.1.4Kompetenz DE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern und können typische KOM-Unfälle analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien)
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
4.1.2  24Kompetenzbereich „Recht“
4.1.2.1Kompetenz DE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
Fahrlehrer der Klasse DE können die für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStDV; KraftStG), „Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung bei der (gewerblichen) Personenbeförderung
Fahrlehrer, Jurist
4.1.2.2Kompetenz DE-3 – Personenbeförderungs- und Berufskraftfahrerrecht
Fahrlehrer der Klasse DE können die für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur (inter-)nationalen gewerblichen Personenbeförderung (z. B. BefBedV; BOKraft; PBefG); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV)
Fahrlehrer, Jurist
4.1.3  44Kompetenzbereich „Technik“
4.1.3.1Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen
Fahrlehrer der Klasse DE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Bauarten von KOM; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und
Ingenieur
Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; Handfertigkeiten; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO)
4.1.3.2Kompetenz DE-2 – Fahrphysik
Fahrlehrer der Klasse DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit KOM erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses; Fahrverhalten von KOM; Aquaplaning; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich)
Fahrlehrer, Ingenieur
4.1.3.3Kompetenz DE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen klassenspezifischen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für KOM; sie können diese erläutern und anwenden.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens
Fahrlehrer, Ingenieur
4.1.3.4Kompetenz DE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren
Fahrlehrer der Klasse DE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für KOM beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter KOM; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer, Ingenieur,
Jurist
4.1.3.5Kompetenz DE-5 – Störungssuche und Fehlerbeseitigung
Fahrlehrer der Klasse DE können technische Störungen und Fehler bei KOM erkennen und geringe Mängel beheben.
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte:
Werkstattausbildung (Störungssuche und Fehlerbeseitigung)
Ingenieur
5.1 144Pädagogisch-psychologisches und
verkehrspädagogisches Professionswissen
für die Schwerfahrzeugausbildung
5.1.1  80Kompetenzbereich
„Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
5.1.1.1Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung
Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer
5.1.1.2Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts:
Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
5.1.1.3Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung:
Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden.
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter
5.1.1.4Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs:
Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention
Fahrlehrer
5.1.2  32Kompetenzbereich „Erziehen“
5.1.2.1Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen:
Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener
Bildungswissenschaftler
5.1.2.2Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen:
Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen.
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation)
Bildungswissenschaftler
5.1.3  32Kompetenzbereich „Beurteilen“
5.1.3.1Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung:
Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden.
Bildungswissenschaftler,
Fahrlehrer
Unverzichtbare curriculare Inhalte:
Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife