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(ArbZG)
Arbeitszeitgesetz


Ausfertigungsdatum: 06.06.1994

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.11.2016 I 2500

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 8 Gefährliche Arbeiten
Dritter Abschnitt Sonn- und Feiertagsruhe
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12 Abweichende Regelungen
§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter Abschnitt Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
§ 15 Bewilligung, Ermächtigung
Fünfter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
§ 17 Aufsichtsbehörde
Sechster Abschnitt Sonderregelungen
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschifffahrt
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
Siebter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Strafvorschriften
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG
§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge
§ 26

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