(EuRAG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland


Ausfertigungsdatum: 09.03.2000

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 30.10.2017 I 3618

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 3 Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
Teil 3 Eingliederung
Abschnitt 1 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
Abschnitt 2 Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
Teil 5 Vorübergehende Dienstleistung
Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
Teil 7 Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen