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Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV)
Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung


Ausfertigungsdatum: 22.02.2010

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 10.8.2017 I 3102

Eingangsformel
Abschnitt 1 Ausführung des EEG-Ausgleichsmechanismus
§ 1 Vermarktung an Spotmärkten
§ 2 Transparenz der Vermarktungstätigkeiten
§ 3 Transparenz der Einnahmen und Ausgaben
§ 4 Mitteilungspflichten
§ 5 Gesonderte Buchführung und Rechnungslegung sowie Führung gesonderter Bankkonten
§ 6 Einnahmen und Ausgaben im Sinne der EEG-Umlage
§ 7 Anreize zur bestmöglichen Vermarktung
§ 8 Preislimitierung in Ausnahmefällen
§ 9 Übergangsregelung
Abschnitt 2 Einrichtung und Ausgestaltung eines Netzausbaugebiets
§ 10 Geografische Festlegung
§ 11 Obergrenze der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land
§ 12 Verteilung auf Ausschreibungen
§ 13 Zeitliche Geltung; Außerkrafttreten
Abschnitt 3 Übertragung von Verordnungsermächtigungen
§ 14 Subdelegation an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

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