Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV)
Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Ausfertigungsdatum: 22.02.2010


§ 13 EEAV Zeitliche Geltung; Außerkrafttreten

Die §§ 10 bis 12 sind ab dem 1. März 2017 anzuwenden. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.