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Eingliederungshilfe-Verordnung (BSHG§47V)
Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Ausfertigungsdatum: 27.05.1964

Stand: V aufgeh. durch Art. 26 Abs. 4 Satz 2 V v. 23.12.2016 I 3234 mWv 1.1.2020

Abschnitt I Personenkreis
§ 1 Körperlich wesentlich behinderte Menschen
§ 2 Geistig wesentlich behinderte Menschen
§ 3 Seelisch wesentlich behinderte Menschen
(XXXX) §§ 4 und 5 (weggefallen)
Abschnitt II Leistungen der Eingliederungshilfe
§ 6 Rehabilitationssport
§ 7
§ 8 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
§ 9 Andere Hilfsmittel
§ 10 Umfang der Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln
§ 11
§ 12 Schulbildung
§ 13 Schulische Ausbildung für einen Beruf
§ 13a Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
(XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen)
§ 16 Allgemeine Ausbildung
§ 17 Eingliederung in das Arbeitsleben
(XXXX) §§ 18 und 19 (weggefallen)
§ 20 Anleitung von Betreuungspersonen
§ 21
§ 22 Kosten der Begleitpersonen
§ 23 Eingliederungsmaßnahmen im Ausland
§ 24 Anhörung von Sachverständigen
Abschnitt III
§ 25

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