Stand: Neugefasst durch Bek. v. 1.12.1994 I 3653;
Erster Teil  Wahl des Personalrates
Erster Abschnitt  Gemeinsame Vorschriften
über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Zweiter Abschnitt  Besondere Vorschriften
für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder
Gruppenvertreter
Erster Unterabschnitt  Wahlverfahren
bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Zweiter Unterabschnitt  Wahlverfahren
bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
Dritter Abschnitt  Besondere Vorschriften
für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines
Gruppenvertreters (Personenwahl)
Vierter Abschnitt  Wahl der Vertreter
der nichtständig Beschäftigten
Zweiter Teil  Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil  Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil  Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil  Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil  Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil  Schlußvorschriften