Stand: Neugefasst durch Bek. v. 1.12.1994 I 3653;
Erster Teil Wahl des Personalrates
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder
Gruppenvertreter
Erster Unterabschnitt Wahlverfahren
bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren
bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften
für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines
Gruppenvertreters (Personenwahl)
Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter
der nichtständig Beschäftigten
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
Siebter Teil Schlußvorschriften