(BPersVWO)
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 23.09.1974


§ 36 BPersVWO Gleichzeitige Wahl

Die Wahl des Bezirkspersonalrates soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.