(BPersVWO)
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 23.09.1974


§ 23 BPersVWO Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.