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Bogenmacherausbildungsverordnung (BmAusV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin


Ausfertigungsdatum: 16.07.2015

Stand: Ersetzt V 7110-6-59 v. 27.1.1997 I 78 (BogenmAusbV)

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereich Vorarbeiten zur Herstellung eines Bogens
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen eines spielfertigen Bogens
§ 14 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 15 Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin

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