Bogenmacherausbildungsverordnung (BmAusV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin

Ausfertigungsdatum: 16.07.2015


§ 12 BmAusV Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen eines spielfertigen Bogens,
2.
Durchführung von Teilarbeiten,
3.
Planung und Konstruktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.